Rede zum Haushalt 2025 der Stadt Korschenbroich im Rat der Stadt am 13. Februar 2025
– es gilt das gesprochene Wort –
Sperrfrist: 13. Februar 2025, 18 Uhr
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Ratskolleginnen und -kollegen,
liebe Gäste,
das Jahr 2025‚ ein Vierteljahrhundert ist wieder um. Das gibt Anlass, mal wieder zurück zu schauen.
Vor fünfhundert Jahren starb Friedrich der Weise – der eine oder andere mag sich erinnern. In Erinnerung blieb er insbesondere wegen seiner aufgeklärten Haltung zu den seinerzeit tobenden Bauernkriegen.
Ganz anders dagegen vor zweihundert Jahren. Da dachte sich der bayerische König und Griechenland-Freund Ludwig der Erste wohl, dass auch kleine Dinge Freude machen und schenkte seinem Volk ein „Y“ und machte aus Baiern mit „I“ ein Bayern mit „Y“. Ob das Volk seinem König damals die gebührende Dankbarkeit entgegengebracht hat, ist nicht überliefert. Jedenfalls war es ein preiswertes Geschenk, ich habe den Gedanken mal für unser Wahlprogramm vorgemerkt.
Und schließlich vor fünfzig Jahren, also im Jahr 1975 gewann Borussia Mönchengladbach zum ersten Mal den UEFA-Cup (5:1 gegen Twente Enschede). Und es gab die kommunale Neugliederung.
Am 1. Januar 1975 wurden auf Grundlage des Düsseldorf-Gesetzes unter anderem die Ämter Korschenbroich und Glehn aufgelöst und die Gemeinden Pesch, Glehn und Kleinenbroich angegliedert.
Da stellt sich die Frage: Ist das ein überhaupt Grund zum Feiern?
Ein Blick in das dritte Buch Moses sollte die Frage beantworten:
Das fünfzigste Jahr soll danach ein besonderes Jubeljahr sein, in dem nicht nur das Land ruhen soll, sondern auch für die Gesellschaft, indem für Bedürftige gesorgt wird, Schulden erlassen und Leibeigene freigelassen werden. Dieser besondere Tag wird alle fünfzig Jahre durch das Blasen der Widderhörner im ganzen Land ausgerufen.
Damit ist der Grund für die Feierlichkeiten klar: Die Stadt hofft auch auf einen Erlass der ausufernden Schulden.
Aber Spaß beiseite: 50 Jahre Korschenbroich sind natürlich ein Grund zum Feiern.
Entscheidend ist eher die Frage, ob das, was die Stadt machen will, der Haushaltslage angemessen ist.
Unser Bürgermeister hatte in seiner Rede zum Haushalt 2025 am 28. November 2024 sinngemäß gesagt, dass zur Vermeidung der Haushaltssicherung in den Ämtern viel Schweiß und Tränen geflossen seien und man habe sich auf das Notwendige beschränken müssen.
Zuzugeben ist an dieser Stelle, dass – dies sagt der Bürgermeister auch – der weitaus größte Teil des städtischen Haushalts von uns als Stadt nicht zu beeinflussen ist, da er Transferausgaben betrifft.
Die Feierlichkeiten zum 50-jährigen Stadtjubiläum sind allerdings kein Teil dieser Transferausgaben, sie können am Ende beliebig erhöht, gesenkt oder ganz gestrichen werden.
Ob die vorgesehenen Mittel angemessen sind, hängt sicherlich von der Perspektive ab. Deswegen zunächst ein Blick auf die geplanten Ausgaben.
10.000 Euro sind für das Pflanzen eines Stadtbaumes aus Anlass des Stadtjubiläums veranschlagt.
Dazu wurde das Budget im Produkt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit um rd. 80.000 Euro erhöht. Dazu kommen 25.000 Euro im Bereich der Wirtschaftsförderung.
Über die Frage, ob knapp 100.000 Euro viel oder wenig sind, lässt sich trefflich streiten. Aber um mal einen Vergleich zu nennen: Für die Grundwassermaßnahmen zahlt die Stadt Korschenbroich weniger als 20.000 Euro im Jahr. Für 100.000 Euro könnte man auch den Bürgeranteil an der 80/20-Finanzierung mit übernehmen.
Auch im Vergleich zu den anderen im Rhein-Kreis Neuss von der kommunalen Neugliederung betroffenen Städten und Gemeinden nimmt Korschenbroich mit seinen Ausgaben einen der oberen Plätze ein.
Insgesamt gab es 1975 im Rhein-Kreis vier Städte und Gemeinden, die in größerem Maßstab von der Neugliederung betroffen waren. So wurden aus den Städten Dormagen und Zons die Stadt Dormagen. Aus den Gemeinden Kaarst und Büttgen wurde die Gemeinde Kaarst, neue Zusammenschlüsse und damit auch Neugründungen gab es auch in Jüchen, Rommerskirchen und Grevenbroich.
Nicht zu vergessen den Rhein-Kreis Neuss als Hauptbetroffenen der Neugliederungen.
Dieser lässt sich das Ereignis 100.000 EUR kosten. Geplant sind ein feierlicher Festakt am 20. Mai, wöchentliche Pressemitteilungen und ein besonderen Kalender, der für drei Euro erworben werden kann.
Die 100.000 Euro hören sich erstmal recht viel an, das Haushaltsvolumen des Kreises beläuft dich jedoch auf rd. 750 Millionen Euro bei einem Defizit von 16,5 Millionen Euro ( = rd. 2%. Defizit Korschenbroich: mehr als 8%)
Dormagen lässt sich die Feierlichkeiten – so zumindest die Rheinische-Post – 75.000 EUR kosten. Dormagen ist allerdings auch zweimal so groß wie Korschenbroich, hat einen Haushalt von rd. 270 Mio. Euro und ein Defizit von lediglich 3,75 Mio. Euro.
Ohne jetzt zu sehr ins Detail zu gehen: Mit den geplanten Ausgaben ist Korschenbroich sicher vornedabei.
Die Ausgabeansätze im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit haben in den letzten Jahren ohnehin – allen offensichtlichen Haushaltsnöten zum Trotz – einen bemerkenswerten Aufstieg gemacht. Während die Ausgaben im Haushalt 2023 noch bei rd. 156.000 Euro lagen, stiegen die Ansätze im Jahr 2024 auf rd. 243.000 Euro, mithin ein Anstieg um fast 60 Prozent. Im Jahr 2025 belaufen sie sich nun auf etwa 358.000 Euro, der Anstieg im Vergleich zum Jahr 2023 beträgt somit fast 130 Prozent.
Für was genau und in welcher Höhe die Mittel verausgabt werden, konnte man einem Artikel der Rheinischen-Post vom 31.12.2024 entnehmen:
Der Jahr startete bekanntermaßen mit dem Filmabend am 24. Januar. Danach sollen bereits bestehende Ereignisse unter dem Zeichen des Jubiläumsjahres erweitert werden. So wurde hierzu ein neues Logo entwickelt, beim kommenden Karnevalsumzug will die Stadt einen Teil des Wurfmaterials stellen, für den City-Lauf werden spezielle T-Shirts designt und zu Schützenfesten sollen Fähnchen mit dem Jubiläumslogo die Straßen säumen und Weiteres mehr.
Alles honorige und gute Ideen.
Aber ist es das, was wir bei einem voraussichtlichen Defizit von fast 9 Millionen Euro als notwendig ansehen?
Wie sagte unser Bürgermeister in seiner Rede zum Haushalt 2025:
„Sind Schulden jetzt etwas Schlechtes oder nicht? – Nun, es
kommt wohl darauf an, was man damit bezahlen will.
Sie sind auf jeden Fall etwas, was man vermeiden sollte, wenn man es kann.“
Unter diesem Blickwinkel sollte man auch die geplanten Ausgaben betrachten.
Neben dem Blick in die weitere Vergangenheit gibt es natürlich auch in der jüngeren Vergangenheit Jubiläen, die Anlass zur Betrachtung geben.
Sieben Jahre ist es her, dass man der Idee verfallen ist, zum Ausgleich des Haushalts einen Griff in die Rücklagen des Städtischen Entsorgungsbetriebes zu machen. Bis zum Jahr 2018 war es so, dass der SEK über seine gesetzlich geregelte Ablieferung (ein bestimmter Prozentsatz des Eigenkapitals) noch auf Grundlage des Haushaltssicherungsplanes 300.000 Euro pro Jahr an den städtischen Haushalt abführen musste. Damit blieb aber immerhin im Jahr 2018 ein Betrag von rd. 455.000 Euro, welcher der Rücklage für die Anlagenerhaltung zugeführt wurde. Seit diesem Jahr wird der Gewinn des SEK regelmäßig mehr oder weniger vollständig dem Haushalt der Stadt zugeführt.
Die Rücklage für die Anlagenerhaltung wird dagegen seit diesem Jahr – mit Ausnahme des Jahres 2022 – nicht weiter aufgebaut.
Auch für 2025 ist es ähnlich. Eine Zuführung an die Rücklage für die Anlagenerhaltung war seitens der Mehrheitsfraktionen und der Stadtverwaltung ohnehin nicht vorgesehen. Auf Vorschlag der SPD ist man im Betriebsausschuss im letzten November über den schon weit gehenden Vorschlag der Stadtverwaltung hinausgegangen und hat weitere mehr als 800.000 Euro dem Gewinnvortrag hinzugefügt, damit sie 2025 für den Haushalt zur Verfügung stehen. Dieselbe SPD übrigens, die sich bei der Vorbereitung des Haushalts 2022 noch gewünscht hatte, dass die Stadt in Zukunft keine Abführung nötig hat, weil der Betrieb dieses Geld selbst brauche.
Man reibt sich ohnehin die Augen, warum der Abwasserbetrieb so hohe Gewinne machen kann. Der Grund hierfür ist vergleichsweise einfach: Eine Abwasseranlage besteht 20, 30 oder noch mehr Jahre. Über diese Zeit wird sie abgeschrieben. Problem ist dabei, dass die Abschreibungen auf Basis des Herstellungspreises am Ende nicht ausreichen, da nach 40 Jahren der Preis für einen Neubau viel höher geworden ist. Deswegen erlaubt der Gesetzgeber eine Abschreibung auf Basis des Wiederbeschaffungswertes. Die Differenz zwischen diesen beiden Werten ist – vereinfacht ausgedrückt – der Gewinn über den wir heute reden.
Der Gesetzgeber hatte mit dieser Regelung natürlich einen Hintergedanken: Damit es nicht in der Zukunft zu einem Sanierungsstau kommt, sollte den Anlagenbetreibern auf diesem Wege das ansparen von Rücklagen ermöglicht werden. Die Gebühreneinnahmen werden verstetigt und Sprünge in den Gebührenkalkulationen werden vermieden.
Das würde am Ende natürlich den Willen voraussetzen, auf diese Einnahme im Haushalt zu verzichten und die Konsequenzen aus der Lage zu ziehen d.h. Ausgaben zu kürzen oder Einnahmen zu erhöhen.
Aber, wie schrieb schon Horst Thoren, immerhin bis Ende 2024 stellvertretender Chefredakteur der Rheinischen Post:
„Es gibt kaum etwas, was dem Rheinländer so schwerfällt wie der Verzicht…“
Die Aktive lehnt den Haushalt 2025 ab.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.