Haushaltsanträge für den Haushalt 2025

Sitzung des Hauptausschusses am 30. Januar 2025
Anträge zum Haushalt 2025

I. Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit
Antrag:
Die Stadt setzt den Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbarkommune
fort und prüft u.a. eine Zusammenarbeit auf dem Arbeitsfeld des Standesamtes.
Begründung:
In Zeiten knapper werdender (personeller) Ressourcen ist die interkommunale Zusammenarbeit
eine Möglichkeit, durch einen effizienteren Einsatz Ressourcen zu sparen.
Interkommunale Zusammenarbeit bietet sich insbesondere immer dann an, wenn für eine
begrenzte Fallzahl große fachliche Kapazitäten eingebracht werden müssen. Das
Standesamtwesen ist eine schwierige und sehr umfangreiche Rechtsmaterie mit großer
Regelungsdichte und vielen speziellen Regelungen, so dass es sich für eine solche Prüfung
anbietet. Aufgaben des Standesamtes sind beispielsweise das Ausstellen von Geburtsurkunden,
das Ausstellen von Sterbeurkunden und Eheschließungen.
Aktuell sind in dem Bereich 1,6 MAK eingesetzt. Für 2025 steht der Umzug aus der
Regentenstraße in die Klippertzmühle an. Hier entstehen zusätzliche Kosten für die Anmietung
i.H.v. Rd. 280.000 EUR.
Hinweis: Auch im Fall einer Kooperation bliebe für beide Bürgermeister das Recht bestehen,
Trauungen vorzunehmen. Bestehende Trauräume können weiter genutzt werden.


II. Digitalisierung:
Antrag:
Die Stadt richtet in dem Portal „Beteiligung. NRW“ einen Mandanten ein und nutzt diesen für
künftige Bürgerbeteiligungen.
Begründung:
Das Portal „Beteiligung.NRW“ ist das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW. Mit dem
Portal wird allen Kommunen die kostenlose Möglichkeit eingeräumt, Bürger und Unternehmen
zu beteiligen z.B. bei Fragen der Stadtentwicklung, bei B-Plänen, Umfragen, Mängelmelder
o.ä.. Auch ist es möglich, verwaltungsinterne Umfragen durchzuführen. Die Stadt Neuss hat
beispielsweise vor kurzem über das Portal eine Umfrage zur Grundwasserbetroffenheit
durchgeführt.


III. Verwaltungsmodernisierung
Antrag:
Die Stadt berichtet über die Fortschritte im Jahr 2024 und setzt die vereinbarte Beratung im
Ältestenrat fort. Gleiches gilt für die zugesagte Prüfung einer Änderung der Hauptsatzung.
Begründung:
Im Rahmen der letztjährigen Haushaltsberatungen hatten der Ausschuss auf Antrag von
CDU/SPD eine Entbürokratisierung der Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung
beschlossen. Es sollten Maßnahmen aufgezeigt werden mit denen
die personellen Kapazitäten innerhalb der Verwaltung entlastet werden können um
damit direkt und/oder indirekt zu Kosteneinsparungen zu führen. Ergänzendes Thema ist aus
unserer Sicht auch eine Reduzierung der Anzahl bzw. der Größe von Ausschüssen. Daneben
war zugesagt, eine Änderung der Hauptsatzung (Grund: Änderung der Entschädigungsordnung)
zu prüfen


IV. Senkung der Verwaltungskosten
Antrag:
Die geplanten Ausgaben für das 50- jährige Stadtjubiläum werden um 50% gekürzt.
Begründung:
Die Stadt Korschenbroich feiert im Jahr 2025 ihr 50-jähriges Stadtjubiläum. Neben dem Setzen
eines Stadtbaumes (10.000 EUR) sind verschiedene Veranstaltungen und Einzelmaßnahmen
geplant.
Aufgrund des Stadtjubiläums steigen im Produkt 01.07.10 (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
die ordentlichen Aufwendungen von 30.000 EUR auf 107.500 EUR. Zusätzlich werden im
Produkt 15.01.10. (Wirtschaftsförderung) 25.000 EUR für das Stadtjubiläum eingeplant.
Angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage der Stadt sind freiwillige, zusätzliche
Ausgaben in dieser Höhe nicht gerechtfertigt und daher zu reduzieren.


V. Ordnungsmäßigkeit
Antrag:
Der Verfügungsmittel des Bürgermeisters werden separat ausgewiesen.
Begründung:
Gemäß § 14 der Kommunalhaushaltsverordnung sind Verfügungsmittel des Bürgermeisters
gesondert zu veranschlagen. Im diesjährigen Haushalt ist dies nicht erfolgt und ist entsprechend
nachzuholen, da sonst im Jahr 2025 seitens des Bürgermeisters keine Verfügungsmittel
verausgabt werden dürfen.


VI. Mehrausgaben
Antrag:
Es wird eine zusätzliche Stelle für die Schulsozialarbeit (55.000 EUR) eingerichtet.
Begründung:
Aus den Berichten der verschiedenen Schulleitungen im zuständigen Ausschuss ist zu
entnehmen, dass im Bereich der Schulsozialarbeit ein dringender Bedarf besteht. Um diesen
Bedarf zumindest zu einem Teil abzudecken, ist die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle
erforderlich. Hinsichtlich der Frage, welcher Schule die neue Kraft zugeordnet wird, sollte eine
Empfehlung der Schulleitungen eingeholt werden.


Hanns-Lothar Endell
(Fraktionsvorsitzender

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