Neuregelung der Entschädigungen für die Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse – Standpunkt der Aktive Bürgergemeinschaft Die Aktive

Mit der Novellierung der Verordnung zur Enschädigung für die Tätigkeit in kommunalen Vertretungen und Ausschüssen besteht seit 01. April 2017 die Möglichkeit, die jeweiligen Ausschuss-Vorsitzenden mit einer Entschädigung in doppelter Höhe ihrer Mandatsbezüge zu entlohnen. Auch bei Verhinderung zur Sitzung würde zwölf Monate lang die doppelte Entschädigung gezahlt. Ein etwaiger Vertreter bekäme dagegen nichts vergütet.

Im Rhein-Kreis Neuss würde ein Vorsitz mit ca. 5.300€ p.a. entschädigt werden und dies bei zwei bis maximal vier Tagungen im Jahr. In der Stadt Korschenbroich wären immerhin noch ca. 3.500€ fällig.

Auf Kreisebene hätte dies eine Mehrbelastung von ca. 80.000€ zur Folge. Für die Stadt Korschenbroich wären zusätzlich 40.0000€ angefallen.

Alles gezahlt aus Steuermitteln!

Während sich alle Fraktionen in der Stadt einig waren, keine weitere Entschädigung für die Ausschuss-Vorsitzenden zu zahlen, hat sich im Kreistag eine ausgiebige Debatte entbrannt.

Der Vorschlag der Kreisverwaltung den Ausschuss-Vorsitzenden ein Entschädigung für die jeweilige Sitzung in Höhe von 97,90 € zu gewähren, wurde von den Fraktionen CDU, FDP, UWG/Die Aktive und Linke getragen, um die zusätzliche Vor- und Nachbereitungszeit zu honorieren.

Dagegen wollten SPD und Grüne unbedingt die doppelte monatliche Aufwandsentschädigung durchsetzen. Herr Demmer (Fraktionsvorsitzender der Grünen) jammerte, dass die Parteien sich ja ausschließlich über die Mandatsabgaben und Spenden finanzieren. Eine zusätzliche Einnahmequelle scheinen die Grünen dringend notwendig zu haben.

Die Aktive meint:
Eine zusätzliche Entschädigung führt zu Missgunst unter den Abgeordneten! Eine Wertschätzung der Arbeit der Sachkundigen Bürger, die sich ebenfalls intensiv auf die Sitzungen vorbereiten, findet nicht statt.

 

Eine Stärkung des Ehrenamtes sieht anders aus!