„Am 18. Juni 2013 hat der Aufsichtsrat der Flughafen Düsseldorf GmbH die Geschäftsführung des Flughafens ermächtigt, beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) einen Antrag auf Planfeststellung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung zu stellen. (…)
In den Spitzenstunden, also in den nachfragestarken Zeiten, sollen deshalb zukünftig bis zu 60 Flugbewegungen pro Stunde koordiniert werden dürfen. Das entspricht der technischen Kapazität des Zweibahnsystems in Düsseldorf. In der verbleibenden Zeit soll der Eckwert unverändert bei 43 Flugbewegungen pro Stunde liegen – wie bisher mit der Möglichkeit einer späteren Erhöhung auf 45 bei einem entsprechenden Nachweis der flugsicherungstechnischen Umsetzbarkeit. Bei einer realistischen Auslastung von circa 80 Prozent aller möglichen Slots, können so mittelfristig tatsächlich bis zu 252.000 Flugbewegungen pro Jahr in Düsseldorf durchgeführt werden. Dieser prognostizierte Wert liegt innerhalb des bereits jetzt genehmigten Rahmens von 256.000 Flugbewegungen im IFR-Verkehr.“
So ist es auf der Homepage des Flughafens Düsseldorf zu lesen.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte diesem Dokument: DUS_Airport
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Genehmigung für weitere Flugbewegungen nicht erteilt werden soll, dann schreiben Sie an die Bezirksregierung.
Der Bürgerverein gegen Fluglärm e.V. bietet ein Musterschreiben auf seiner Homepage an.