Ausbringung von Gülle in Wasserschutzgebieten

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Grundwasser und Energie
am 18. April 2013
hier: Ausbringung von Gülle in Wasserschutzgebieten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Schöttke,

ich bitte Sie, nachfolgende Anfrage auf die TO der o.a. Sitzung zu nehmen.

Anfrage:
Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, in welchem Umfang die Ausbringung von Gülle (u.ä.) innerhalb von Wasserschutzgebieten zulässig ist und wie die Einhaltung der bestehenden Regelungen kontrolliert wird.

Begründung:
Auch vor dem Hintergrund der Dichtheitsprüfung wird häufig gefragt, warum private Hauseigentümer ihre Abwasserleitungen schon bei geringen Undichtigkeiten sanie- ren müssen, gleichzeitig aber durch die Landwirtschaft Gülle in beträchtlichem Um- fang in der Fläche ausgebracht werden darf.
Zur Versachlichung der Diskussion wird die Verwaltung daher gebeten, die rechtli- chen Regularien zu erläutern und die Auswirkungen auf das Grundwasser darzustel- len.
Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten darzulegen, wie die Einhaltung der rechtli- chen Vorgaben sichergestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

(Peter Drüll, Die Aktive)